Heilmittelverordnung | Märkische Reha-Kliniken
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Reha-Klinik Lüdenscheid

Vereinfachte Verordnung von Heilmitteln ab 01. Januar 2021

Die Regelungen zur Verordnung von Heilmitteln sind im Laufe der Zeit immer komplexer geworden und kaum noch zu überblicken. So wurden die die Vorgaben durch den gemeinsamen Bundesausschuss grundlegend überarbeitet und 2019 eine neue Heilmittel-Richtlinie beschlossen. Die neuen Vorgaben, die wesentlich einfacher sind und nicht nur den verordnenden Ärzten, sondern auch den Heilmitteltherapeuten und Patienten zugutekommen, starten nun zum 1. Januar 2021.

Was bedeutet das für Sie?

Die drei bisherigen verschieden farbigen Formulare werden durch ein blaues ersetzt, mit dem Ihr Arzt Ihnen dann ein oder mehrere Heilmittel verschreiben kann, also die ganze Bandbreite von Physiotherapie, Podologischer Therapie, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie über Ergotherapie bis hin zur Ernährungstherapie mit einem Formular.

Sollten die neuen Formulare noch nicht vorliegen, können Sie auch mit einer in 2020 ausgestellten Heilmittelverordnung Ihre Therapien im Januar 2021 beginnen.